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Die Gemeinde St. Konrad gewährt Studenten, welche ihren Hauptwohnsitz in St. Konrad beibehalten, eine Förderung nach den folgenden Richtlinien:
a) Hauptwohnsitz in der Gemeinde St. Konrad zum Stichtag 31. Oktober des jeweiligen Studienjahres
b) Vorlage der Inskriptionsbestätigung des Universitäts oder der Fachschule für das jeweilige Wintersemester
c) Nachweis über den Erhalt der Familienbeihilfe
Die Förderung in Höhe von € 120,00 pro Studienjahr und Student wird gewährt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Für den Antrag auf Gewährung der Studentenförderung ist das vom Gemeindeamt St. Konrad u.s. Formular zu verwenden. Der Förderungsantrag ist bis spätestens 31. März des laufenden Studienjahres beim Gemeindeamt St. Konrad einzureichen. Nach diesem Termin (Datum des Poststempels) einlangende Ansuchen werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.
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